Die Bundesversammlung ist das höchste
beschlussfassende Gremium in der DPSG und findet in der Regel einmal pro Jahr
statt. Dort wird u.a. der Bundesvorstand gewählt und alle maßgeblichen
Beschlüsse über das Vorgehen der DPSG gefasst.
Bis 1969 wurde die Bundesversammlung noch Bundesthing genannt. Das „Thing“
war in vorchristlicher Zeit im germanischen und nordischen Sprachraum das
Ratstreffen und Gericht. Die Diözesan-, Bezirks- und Stammesversammlung
wurden bis 1969 auch Landesthing, Gauthing und Stammesthing genannt. Seit
spätestens 2004 wird für alle Teilnehmer der Bundesversammlung ein Aufnäher
ausgegeben. |